1. Präambel und Geltungsbereich
Diese Richtlinie regelt den datenschutzkonformen Einsatz der optisch-elektronischen Raumüberwachung (Videoüberwachung) im Treppenhaus und Zugangsbereich des Parkhauses – RHEINBERGER Parkhaus, Fröhnstraße 4, 66953 Pirmasens. Sie gilt für alle Nutzer des Parkhauses (Mieter, Beschäftigte der Mietergesellschaften, Kunden, Lieferanten und sonstige Besucher).
2. Verantwortliche Stelle (Art. 4 Nr. 7 DSGVO)
Verantwortlich für die Datenerhebung und -verarbeitung ist:
- Betreiber: RHEINBERGER Besitzgesellschaft mbH, Adam-Müller-Str.69, 66954 Pirmasens; vertreten durch die Bauhilfe Pirmasens GmbH, Adam-Müller-Str.69, 66954 Pirmasens
- Datenschutzbeauftragte: Daniela Schlick, Bauhilfe Pirmasens GmbH, Adam-Müller-Str.69, 66954 Pirmasens
3. Rechtsgrundlage und berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Die Verarbeitung der Bilddaten erfolgt zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Betreibers sowie der Mieter und Besucher des Gewerbekomplexes:
- Eigentumsschutz: Verhinderung und Aufklärung von Vandalismus (z. B. Graffiti, Sachbeschädigung in den Treppenaufgängen), Diebstahl und Einbrüchen.
- Hausrecht: Abwehr unbefugten Betretens (z. B. unbefugter Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten).
- Personenschutz (Sicherheit): Schutz der Parkhausnutzer vor tätlichen Angriffen und Gewährleistung der persönlichen Sicherheit in abgelegenen Verkehrswegen („Angsträume“ wie Treppenhäuser).
4. Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Kameraausrichtung
- Mildere Mittel: Der Betreiber hat vorab geprüft, dass mildere Mittel (z. B. Erhöhung der Beleuchtungsintensität, regelmäßige Kontrollgänge eines Sicherheitsdienstes) allein nicht ausreichen, um die Kriminalitätsschwerpunkte in den Treppenhäusern effektiv einzudämmen.
- Räumliche Beschränkung: Die Kameras sind fest installiert und dürfen ausschließlich den Innenraum des Treppenhauses sowie die unmittelbaren Schleusentüren erfassen. (Siehe Anlage 1)
- Ausblendungen: Ein- und Ausblicke auf öffentliche Gehwege, angrenzende Bürofenster der Mieter oder die inneren Arbeitsplätze der Gewerbemieter sind durch die Position der Kameraaufhängung nicht möglich. Einsehbar sind lediglich die gewünschten Bereiche des Treppenhauses und des Kassenautomaten.
- Audioaufzeichnungen: Eine Erfassung von Ton oder die Nutzung von Mikrofonen zur Audioaufzeichnung ist nicht statthaft und kann deshalb auch systemisch nicht erfolgen.
- Audionutzung: Die Nutzung von Mikrofonen zur unmittelbaren Ansprache von Störern ist vorgesehen und möglich.
5. Empfängerkreise und Zugriffsberechtigungen (TOMs)
- Live-Ansicht: Eine permanente Live-Beobachtung findet nicht statt.
- Zugriff auf Aufzeichnungen: Der Zugriff auf gespeicherte Videodaten ist passwortgeschützt und verschlüsselt. Zugriff hat ausschließlich eines eng definierten Personenkreises:
- Ein Hausmeister des Betreibers ist als Admin systemisch geschlüsselt.
- Beide Hausmeister des Betreibers können über ihre dienstlichen Handys auf die gespeicherten Aufnahmen zugreifen.
- Datenweitergabe: Eine Weitergabe von Bildsequenzen erfolgt ausschließlich an Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) im Falle einer konkreten Strafanzeige oder zur Beweissicherung bei zivilrechtlichen Ansprüchen (z. B. nach Vandalismus). Eine Weitergabe an die Mieterfirmen zur allgemeinen Mitarbeiterkontrolle ist verboten.
- Protokollierung: Jeder Systemzugriff, jede Sichtung und jeder Datenexport wird automatisch und manipulationssicher protokolliert (Wer, Wann, Warum).
6. Speicherdauer und Löschkonzept
- Aufnahmezeitraum/ Regellöschung: Die Aufzeichnung erfolgt an Werktagen (Montag- Donnerstag) von 18.00 – 7.00 Uhr sowie an Wochenenden von Freitag 18.00 Uhr bis Montag 7.00 Uhr.
Die Aufzeichnungen werden nach maximal 72 Stunden im rollierenden Verfahren automatisch und unwiderruflich gelöscht/ überschrieben, sofern sie nicht zur Beweissicherung bei Vorfällen benötigt werden. (Siehe Anlage 2) - Ausnahmespeicherung: Tritt ein Vorfall ein (z. B. Sachbeschädigung oder Körperverletzung), werden die relevanten Sequenzen manuell exportiert und separat gesichert. Diese Daten werden gelöscht, sobald sie für die Aufklärung des Vorfalls oder die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nicht mehr benötigt werden.
7. Transparenzkonzept (Zwei-Stufen-Information nach Art. 13 DSGVO)
Um den Transparenzanforderungen gerecht zu werden, setzt der Betreiber ein Zwei-Stufen-Modell um:
- Stufe 1 (Hinweisschilder): An sämtlichen Parkhauseinfahrten, Kassenautomaten sowie gut sichtbar an jedem Zugang zu den Treppenhäusern sind Piktogramme (Kamerasymbol) angebracht. Diese enthalten die wichtigsten Basisinformationen (Verantwortlicher, Zweck, Speicherdauer) und einen QR-Code.
- Stufe 2 (Vollständige Information): Der QR-Code führt direkt auf die Website des Gewerbekomplexes, auf der diese vollständige Datenschutzrichtlinie jederzeit digital einsehbar ist. Zudem liegt ein Ausdruck dieser Richtlinie bei den Hausmeistern des RHEINBERGER Komplexes im EG des Hauptgebäudes zur Einsichtnahme bereit.
8. Betroffenenrechte (Art. 15–22 DSGVO)
Jede durch die Videoüberwachung erfasste Person hat gegenüber dem Betreiber folgende Rechte:
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Das Recht zu erfahren, ob und welche Aufnahmen der eigenen Person vorliegen. Hierzu muss der Betroffene den genauen Zeitraum und den Ort des Aufenthaltes im Treppenhaus eingrenzen.
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Sofortige Löschung, sofern die Daten nicht mehr für den Zweck benötigt werden oder die Speicherung unzulässig war.
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Einspruch aus Gründen, die sich aus einer besonderen Situation der betroffenen Person ergeben.
- Beschwerderecht: Das Recht, sich bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu beschweren.
ANLAGE 1
Genutzt wird das Kamerasystem von Reolink: RLK8-843V4 – 4K 8MP IK10 Überwachungssystem mit 5X optischem Zoom und Spotlight Farb-Nachtsicht | Reolink Offizielle Website\t
Kamera Nr. 1: erfasst die Eingangstür der Ebene -3 und Ebene -2 sowie der dazwischen liegende Treppenlauf

Kamera Nr. 2: erfasst die Eingangstür der Ebene -1 und Ebene 0 sowie der dazwischen liegende Treppenlauf

Kamera Nr. 3: erfasst den Kassenautomaten.


ANLAGE 2

